Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05   

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https://dejure.org/2005,6998
OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Streitwerterhöhung durch Zinsen; Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; GKG § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 9; GKG § 12
    Darlehensvertrag: Zusammensetzung des Streitwerts aus dem Wert des Zahlungsantrags und dem Wert des Feststellungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unwirksamer Darlehensvertrag: Streitwert Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 3/99

    Streitwert Klage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
    Damit handelt es sich in der Sache um eine den § 3 ZPO konkretisierende Vorschrift, die die Fälle erfassen soll, in denen das Stammrecht selbst keinen eigenen, bezifferbaren Wert hat (so auch OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404; MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger 2. Aufl. § 9 Rn. 6).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 42/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
    Sie werden bei einer negativen Feststellungsklage, die das Stammrecht betrifft, nur als Nebenforderungen geltend gemacht, die gemäß §§ 12 Abs. 1, 22 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO bei der Wertberechnung außer Betracht bleiben (vgl. auch BGH, NJW 1960, 2336 zum Fall der Schuldbefreiung).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst im Streit ist (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Fortbestands des Bausparvertrages die des Bezugsrechts des Bausparers für die künftigen Zinsen umfasst.
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Umstritten muss dabei das Stammrecht selbst sein (OLG Karlsruhe, NJOZ 2005, 2051, 2052; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rn. 11).
  • OLG München, 18.02.2021 - 33 W 92/21

    Verjährung von Ansprüchen auf Übertragung von Grundstückseigentum aufgrund eines

    Der Senat hält die Schätzung jedoch noch für vertretbar, weswegen er von einer Korrektur absieht, obwohl eine solche im Beschwerdeverfahren jederzeit möglich wäre, da das Beschwerdegericht nicht einem Verbot der reformatio in peius unterliegt (OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2051; Schneider NJW 2017, 3764).
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   OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03   

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https://dejure.org/2004,7133
OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Woher kommt eigentlich das Bier? Das "Desperados"-Urteil

  • Wolters Kluwer

    Gesamtaufmachung von Bierflaschen als irreführende geographische Herkunftsangabe; Anforderungen an sog. mittelbare Herkunftsangaben; Vorspiegelung mexikanischer Herkunft; Vermeidung der Irreführung durch entlokalisierende Zusätze; Gesamtwirkung aller ...

  • Judicialis

    MarkenG § 126 ff.; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 126 ff.; UWG § 5
    "Desperados" - Unterlassungsanspruch bei Gestaltung von Bierflaschen, die eine bestimmte, tatsächlich nicht gegebene Herkunft suggerieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung BGH GRUR 87, 535 "Wodka Woronoff" hilft für die Abgrenzung nicht weiter.

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung zu den geographischen Herkunftsvorstellungen auf der Grundlage von § 3 UWG a.F. hat der BGH in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass eine Vermutung für die wettbewerbliche Relevanz geographischer Herkunftsangaben bestehe und es besonderer Gründe für die Annahme bedürfe, dass geographische Herkunftsangaben keinerlei Bedeutung hätten ( BGH GRUR 87, 535, 537 "Wodka Woronoff" m.w.N. ).

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04   

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https://dejure.org/2004,7275
OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04 (https://dejure.org/2004,7275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2004 - 20 W 301/04 (https://dejure.org/2004,7275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 20 W 301/04 (https://dejure.org/2004,7275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 Abs 2 BGBEG, § 1355 Abs 5 BGB
    Wahl ausländischen Rechts für die Ehenamensführung: Ehename des deutschen Ehegatten nach Ehescheidung

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Fortführung des Ehenamens nach einer Scheidung bei Ausländerehen; Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Rechtswahl nach rechtskräftiger Scheidung zum Zwecke der Rückkehr zum eigenen Personalstatut

  • Wolters Kluwer

    (Wahl ausländischen Rechts für die Ehenamensführung: Ehename des deutschen Ehegatten nach Ehescheidung)

  • Judicialis

    EGBGB Art. 10 II; ; BGB § 1355

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 10 Abs. 2; BGB § 1355
    Namensführung nach Scheidung bei Wahl von ausländischem Recht für Namensführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 25
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02

    Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04
    Im vorliegenden Fall sind die Vorinstanzen zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die im Anschluss an die Eheschließung getroffene Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich auch über die Scheidung hinaus wirkt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 310; OLG Hamm StAZ 1999, 370), so dass es bei der Anwendung des gewählten türkischen Rechts verbleibt und die Beteiligte zu 1) gemäß Art. 173 Abs. 1 Satz 1 türk.
  • OLG Hamm, 12.08.1999 - 15 W 219/99

    Ehenamensstatut deutsch-ausländischer Ehepartner - Namensführung nach Scheidung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04
    Schon das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 12. August 1999 - 15 W 219/99 (StAZ 1999, 40) allerdings ohne Bindungswirkung für die dort anstehende Entscheidung die Rechtsauffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung des Art. 10 Abs. 2 EGBGB der deutsche Ehegatte, der gemeinsam mit seinem ausländischen Ehepartner bei der Eheschließung für die Namensführung in der Ehe ausländisches Recht gewählt hat, nach der Scheidung eine Rechtswahl zur Rückkehr zu seinem Personalstatut treffen und so den nach ausländischem Recht während der Ehe gebildeten Ehenamen gemäss § 1355 Abs. 5 S. 1 BGB erhalten kann, auch wenn das ausländische Recht dessen Fortführung von einer richterlichen Entscheidung abhängig macht.
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   OLG Köln, 18.02.2005 - 16 Wx 18/05   

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https://dejure.org/2005,10900
OLG Köln, 18.02.2005 - 16 Wx 18/05 (https://dejure.org/2005,10900)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2005 - 16 Wx 18/05 (https://dejure.org/2005,10900)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 16 Wx 18/05 (https://dejure.org/2005,10900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FGG § 12; FGG § 27 Abs. 1; ZPO § 546; AufenthG § 62 Abs. 2, AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 14 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 106 Abs. 2; FEVG § 5 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Rechtliches Gehör, Beschwerdeverfahren, Verfahrensmangel, Beschwerdebegründung, Entziehungsabsicht

  • Judicialis

    AufenthG § 62; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62; FGG § 12
    Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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