Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Streitwerterhöhung durch Zinsen; Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; ZPO § 9; GKG § 12
Darlehensvertrag: Zusammensetzung des Streitwerts aus dem Wert des Zahlungsantrags und dem Wert des Feststellungsantrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unwirksamer Darlehensvertrag: Streitwert Feststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 02.03.2005 - 9 O 556/03
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 3/99
Streitwert Klage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Damit handelt es sich in der Sache um eine den § 3 ZPO konkretisierende Vorschrift, die die Fälle erfassen soll, in denen das Stammrecht selbst keinen eigenen, bezifferbaren Wert hat (so auch OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404;… MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger 2. Aufl. § 9 Rn. 6). - BGH, 06.10.1960 - VII ZR 42/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Sie werden bei einer negativen Feststellungsklage, die das Stammrecht betrifft, nur als Nebenforderungen geltend gemacht, die gemäß §§ 12 Abs. 1, 22 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO bei der Wertberechnung außer Betracht bleiben (vgl. auch BGH, NJW 1960, 2336 zum Fall der Schuldbefreiung).
- OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der …
Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst im Streit ist (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Fortbestands des Bausparvertrages die des Bezugsrechts des Bausparers für die künftigen Zinsen umfasst. - BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem …
Umstritten muss dabei das Stammrecht selbst sein (OLG Karlsruhe, NJOZ 2005, 2051, 2052;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rn. 11). - OLG München, 18.02.2021 - 33 W 92/21
Verjährung von Ansprüchen auf Übertragung von Grundstückseigentum aufgrund eines …
Der Senat hält die Schätzung jedoch noch für vertretbar, weswegen er von einer Korrektur absieht, obwohl eine solche im Beschwerdeverfahren jederzeit möglich wäre, da das Beschwerdegericht nicht einem Verbot der reformatio in peius unterliegt (OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2051; Schneider NJW 2017, 3764).
- OLG Köln, 25.07.2019 - 20 W 10/18
Streitwert 5.000 EURO für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO angemessen sofern …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14
Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich …
Zur betragsmäßigen Ausfüllung desjenigen Anspruchs, "dessen sich der Gegner berühmt" wird von der herrschenden Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass beim Widerruf von Darlehensverträgen auf die (Rest-)Valuta des Darlehensvertrags zum Zeitpunkt des Widerrufs abzustellen ist, da diese dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers entspricht (OLG Karlsruhe, NJOZ 2005, 2051; zustimmend OLG Brandenburg NJOZ 2007, 3584; LG Bielefeld v. 21.07.2014, Az. 6 O 459/13 = BeckRS 2014, 20399; LG Nürnberg-Fürth v.10.11.2014, Az.: 6 O 4120/14, zitiert nach juris; LG Ulm, VuR 2014, 314;… Musielak/Voit- Heinrich , a.a.O., § 3, Rn. 27;… Wöstmann in: MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 3, Rn. 54). - LG Ulm, 25.04.2014 - 4 O 343/13
Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Darlehensvertrag
Der Streitwert bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta (OLG Karlsruhe, 17 W 21/05, juris Rdnr. 3), was hier 356.400,00 EUR sind, da es sich unstreitig bei dem streitgegenständlichen Darlehen um ein endfälliges Darlehen handelt. - LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2015 - 6 O 2628/15
Darlehen, Widerruf
Maßgeblich ist die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005, 17 W 21/05, Rz. 3, juris). - BGH, 12.03.2015 - I ZR 99/14
Streitwert einer negativen Feststellungsklage: Berücksichtigung des gegnerischen …
Der Wert der negativen Feststellungsklage entspricht dem Wert der Leistungsklage umgekehrten Rubrums (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05, juris). - OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
c) Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich das Interesse des Klägers bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs gerichteten Klage wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages gerichteten Klage (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei juris) bemessen, so dass auch die Vertreter dieser Auffassung für die Streitwertbemessung an die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta anknüpfen (OLG Köln, Beschlüsse vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris und vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17.1.2014 - 9 W 2/14, bei Juris und vom 27.2.2015 - 19 W 60/14, bei Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15, bei Juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 17.7.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 6).g) Unter Berücksichtigung der Ratio der Wertbemessungsregelungen der ZPO, die eine praktische, einfache und klare Wertermittlung ohne umständliche und zeitraubende Untersuchungen ermöglichen wollen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei Juris Rn. 3) und mit Blick darauf, dass sich die hier virulente Verfahrenskonstellation in der aktuellen Niedrigzinsphase zu einem bundesweiten Massenphänomen entwickelt hat, hält der Senat folgende Handhabung für sachgerecht:.
- LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2015 - 6 O 7471/14
Darlehensvertrag, ordnungswidrige Widerrufsbelehrung, Rückabwicklung, …
Diese bestimmt sich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005, 17 W 21/05, Rz. 3, juris), die das Gericht vorliegend mangels anderem Parteivorbringen mit EUR 86.000 annimmt. - OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des …
- OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 6 U 141/14
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …
- OLG Stuttgart, 28.01.2015 - 9 U 119/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei …
- OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
- OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17
Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines …
- OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …
- OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06
Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim …
- OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 19 U 49/18
Streitwertbestimmung bei negativem Feststellungsantrag auf Entfallen künftiger …
- OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05
Darlehensvertrag zum finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: …
- OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
- OLG Stuttgart, 28.10.2015 - 9 W 65/15
Vorläufige Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde; Bewertung des …
- OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
Streitwert einer isolierten Feststellungsklage auf Fortbestand einer …
- AG Ebersberg, 15.01.2019 - 7 C 663/18
Geschäftswert bei außergerichtlicher Rechtsanwaltstätigkeit zur Kündigung eines …
- OLG Oldenburg, 23.10.2015 - 8 W 72/15
- OLG Hamburg, 17.07.2015 - 6 W 25/15
- OLG Koblenz, 28.05.2015 - 8 W 288/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines …
- OLG Bremen, 23.05.2022 - 1 W 10/22
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwerts in Bezug …
- OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
Streitwert
- OLG Hamburg, 26.05.2015 - 13 W 38/15
- OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 3/07
- OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Woher kommt eigentlich das Bier? Das "Desperados"-Urteil
- Wolters Kluwer
Gesamtaufmachung von Bierflaschen als irreführende geographische Herkunftsangabe; Anforderungen an sog. mittelbare Herkunftsangaben; Vorspiegelung mexikanischer Herkunft; Vermeidung der Irreführung durch entlokalisierende Zusätze; Gesamtwirkung aller ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
MarkenG § 126 ff.; UWG § 5
"Desperados" - Unterlassungsanspruch bei Gestaltung von Bierflaschen, die eine bestimmte, tatsächlich nicht gegebene Herkunft suggerieren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.12.2003 - 312 O 65/03
- OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ).Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).
- BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84
"Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
Die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung BGH GRUR 87, 535 "Wodka Woronoff" hilft für die Abgrenzung nicht weiter.Schon nach der bisherigen Rechtsprechung zu den geographischen Herkunftsvorstellungen auf der Grundlage von § 3 UWG a.F. hat der BGH in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass eine Vermutung für die wettbewerbliche Relevanz geographischer Herkunftsangaben bestehe und es besonderer Gründe für die Annahme bedürfe, dass geographische Herkunftsangaben keinerlei Bedeutung hätten ( BGH GRUR 87, 535, 537 "Wodka Woronoff" m.w.N. ).
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96
Warsteiner II
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ). - BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
"Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 10 Abs 2 BGBEG, § 1355 Abs 5 BGB
Wahl ausländischen Rechts für die Ehenamensführung: Ehename des deutschen Ehegatten nach Ehescheidung - Wolters Kluwer
Recht auf Fortführung des Ehenamens nach einer Scheidung bei Ausländerehen; Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Rechtswahl nach rechtskräftiger Scheidung zum Zwecke der Rückkehr zum eigenen Personalstatut
- Wolters Kluwer
(Wahl ausländischen Rechts für die Ehenamensführung: Ehename des deutschen Ehegatten nach Ehescheidung)
- Judicialis
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 10 Abs. 2; BGB § 1355
Namensführung nach Scheidung bei Wahl von ausländischem Recht für Namensführung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen - 22 III 56/03
- LG Gießen, 17.06.2004 - 7 T 134/04
- OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04
- OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 25
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02
Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04
Im vorliegenden Fall sind die Vorinstanzen zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die im Anschluss an die Eheschließung getroffene Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich auch über die Scheidung hinaus wirkt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 310; OLG Hamm StAZ 1999, 370), so dass es bei der Anwendung des gewählten türkischen Rechts verbleibt und die Beteiligte zu 1) gemäß Art. 173 Abs. 1 Satz 1 türk. - OLG Hamm, 12.08.1999 - 15 W 219/99
Ehenamensstatut deutsch-ausländischer Ehepartner - Namensführung nach Scheidung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 301/04
Schon das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 12. August 1999 - 15 W 219/99 (StAZ 1999, 40) allerdings ohne Bindungswirkung für die dort anstehende Entscheidung die Rechtsauffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung des Art. 10 Abs. 2 EGBGB der deutsche Ehegatte, der gemeinsam mit seinem ausländischen Ehepartner bei der Eheschließung für die Namensführung in der Ehe ausländisches Recht gewählt hat, nach der Scheidung eine Rechtswahl zur Rückkehr zu seinem Personalstatut treffen und so den nach ausländischem Recht während der Ehe gebildeten Ehenamen gemäss § 1355 Abs. 5 S. 1 BGB erhalten kann, auch wenn das ausländische Recht dessen Fortführung von einer richterlichen Entscheidung abhängig macht.
Rechtsprechung
OLG Köln, 18.02.2005 - 16 Wx 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft für einen Ausländer; Anforderungen an des Gebot der Anhörung
- Informationsverbund Asyl und Migration
FGG § 12; FGG § 27 Abs. 1; ZPO § 546; AufenthG § 62 Abs. 2, AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 14 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 106 Abs. 2; FEVG § 5 Abs. 1
D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Rechtliches Gehör, Beschwerdeverfahren, Verfahrensmangel, Beschwerdebegründung, Entziehungsabsicht - Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
AufenthG § 62; FGG § 12
Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 507a XIV 650/04
- LG Köln, 12.01.2005 - 12 T 1/05
- OLG Köln, 18.02.2005 - 16 Wx 18/05